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Das Meer als letzte Ruhestätte

Kuhnert Bestattungen - Seebestattungen

Bestattungen Kuhnert Seebestattung

 

 

 

 

 

 

 

 

Gründe für eine Seebestattung gibt es viele.
Mag es zuerst nur der Wunsch von Seeleuten gewesen sein, auch in Ihrem geliebten Element ihre letzte Ruhe zu finden, so gibt es heute viele individuelle Gründe. Häufig wird die Seebestattung auch von alleinstehenden Personen gewünscht, welche keine Angehörigen mehr haben, die sich um die Pflege ihres Grabes kümmern würden.

Menschen aus allen Bevölkerungsschichten und Berufen wählen die Seebestattung.
Rund 90% der Seebestattungswünsche in Deutschland teilen sich im Verhältnis 40:60 zwischen Nord- und Ostsee. Die verbleibenden 10% entfallen auf andere Weltmeere wie z.B. Mittelmeer, Indischer Ozean oder Pazifik. Jährlich werden etwa 8.000 Urnen der See übergeben. Viele Prominente haben sich bereits für eine Seebestattung entschieden. Diese sind z.B. Schauspieler Erik Ode, Phillippe Cousteau, die Sopranistin Maria Callas, die schwedische Schauspielerin Ingrid Bergmann und viele mehr.

Eine Seebestattung vollzieht sich wie folgt:
Vom Heimathafen der jeweiligen Reederei auslaufend, steuert der Kapitän das Schiff in ruhige Gewässer außerhalb der 3 Meilen-Zone. Sobald die vorgesehene Position erreicht ist, stoppt der Kapitän das Schiff.
Es herrscht Ruhe rundum. Nur die Wellen umspülen die Planken des Schiffes und der Wind weht leise über die See. Möwen fliegen über das Schiff. Es riecht nach Wasser und Meer. Ein paar Sonnenstrahlen spiegeln sich im leichten Wellengang. Der Matrose setzt die Schiffsfahne auf halbmast und der Kapitän stellt sich neben die an Deck aufgebahrte, blumengeschmückte Urne. Ein Matrose schlägt nach altem Seemannsbrauch die Schiffsglocke. Während der ertönenden vier Doppelschläge, welche das Ende einer Seewache bedeuten, senkt der Kapitän in einem Netz die Urne zu Wasser.


Mögliche Abschiedsworte des Kapitäns:

Kuhnert Bestattungen - Seebestattung


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Geschichte und Hinweise zu Seebestattungen:
Die Seebestattung gehört zu den ältesten Bestattungsformen der Weltgeschichte und ist nachweislich älter als die heute übliche Feuer- oder Erdbestattung. Bereits die Wikinger sowie andere seefahrende Völker haben ihre Toten dem Meer übergeben. Seebestattungen waren auch zu jenen Zeiten üblich, als man mit Segelschiffen die Weltmeere befuhr und bei einem Todesfall schon aus hygienischen Gründen die Leiche nicht bis zum Anlaufen des nächsten Hafens mitführen konnte. Früher wurde dann dem toten Seemann vom Schiffszimmermann an Bord ein schlichter Holzsarg gezimmert. Dieser stand, bewacht von einem Kameraden, eine Nacht lang auf dem Achterdeck, bevor man bei Sonnenaufgang ein Boot aussetzte und den mit Eisen beschwerten Sarg, nach einer schlichten Andacht vom Boot aus dem Meer übergab. Später war es Schiffsbrauch die Toten in ein Segeltuch einzunähen und auf einem Lukendeckel, mit dem beschwerten Fußende der Reling zugewandt, auf der Steuerbordseite des Schiffes aufzubahren. Die Nationalflagge deckte den Leichnam während der Kapitän vor versammelter Mannschaft eine kurze Andacht abhielt. Die Schiffsflagge wehte hierbei auf Halbmast. Nach dem Vaterunser hoben zwei Matrosen das Kopfende der Bahre und unter der Flagge gleitet der Leichnam über die Reling hinaus in die weite See.

Auch heute noch können in Einzelfällen, insbesondere auf Seeschiffen, derartige Bestattungen vorkommen. Denn im Seemannsgesetz heißt es: "Ist ein Besatzungsmitglied an Bord verstorben, so hat der Kapitän für die Bestattung zu sorgen. Ist die Bestattung auf See erforderlich, so ist diese in einer würdigen Form vorzunehmen". Generell ist es jedoch gesetzlich nicht gestattet, einen Leichnam zu versenken. So verbleibt ein Verstorbener in der Regel gekühlt in einem Zinksarg an Bord und wird im nächsten Hafen der Kriminalpolizei übergeben. Wegen der (theoretischen) Möglichkeit eines Verbrechens auf See ist eine Obduktion vorgeschrieben. Das im Anschluss an eine Einäscherung des Verstorbenen dennoch eine spätere Bestattung auf See möglich wird, ist der jeweiligen gesetzlichen Regelung eines Landes zu verdanken. Somit kann in Deutschland nach § 9, Absatz 3 des Feuerbestattungsgesetzes von 1934 eine Genehmigung beim Ordnungsamt der Stadt eingeholt werden, wenn der Wille zur Seebestattung von den Angehörigen glaubhaft gemacht wird oder eine entsprechende, persönliche Erklärung vorliegt.

 

Der Wortlaut könnte lauten: "Hiermit erkläre ich meinen Willen, zur Bestattung meiner Urne auf See, da ich mich dem Meer verbunden fühle".


Ein Formblatt für obige Erklärung erhalten Sie bei uns. Über alles Wissenswerte zur Seebestattung informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

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