
Unmittelbare Maßnahmen bei einem Sterbefall
in der Wohnung:
- Benachrichtigen Sie umgehend den Hausarztes oder einen Notdienstes
- Beachten Sie, dass die Todesbescheinigung durch den behandelnden Arzt ausgestellt wird
- Sobald die Todesbescheinigung vorliegt verständigen Sie uns telefonisch zwecks Terminabsprache
in einem Krankenhaus oder Seniorenheim:
- Nach Erhalt der traurigen Nachricht verständigen Sie uns bitte telefonisch zwecks Terminabsprache
Sobald wir von Ihnen verständigt werden vereinbaren wir einen Termin, um mit Ihnen gemeinsam in einem persönlichen Gespräch, die Details der Bestattung zu klären und nach Ihren Wünschen festzulegen. Hierbei stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir erledigen für Sie sämtliche anstehenden Formalitäten, um Sie in den schweren Stunden der Trauer bestmöglich zu entlasten.
Im Rahmen dieses Gespräches werden folgende Details geklärt:
- Wünschen Sie eine Erd-, Feuer- oder Seebestattung oder alternative Bestattungsarten?
- Auf welchem Friedhof soll die Trauerfeier und/oder Beisetzung stattfinden?
- Wünschen Sie eine Abschiednahme von dem oder der Verstorbenen?
- Wünschen Sie Zeitungsanzeigen und / oder Trauerdrucksachen (Manuskript / Adressenlisten)?
- Wer hält die Traueransprache? Ein Geistlicher der Heimatgemeinde oder ein Trauerredner?
- Welchen Blumenschmuck wünschen Sie (Sarggesteck, Kränze evtl. mit Spruchband / Handsträuße)?
- Wünschen Sie ein gemeinsames Kaffeetrinken nach der Beisetzung / Trauerfeier
Damit sämtliche Formalitäten in Ihrem Sinne erledigt werden können, sollten folgende Dokumente unmittelbar verfügbar sein:
- Todesbescheinigung des Arztes (nur bei Sterbefällen am Wohnort)
- Familienstammbuch / Geburtsurkunde des Verstorbenen
- Personalausweis
- Versichertenkarte (Chipkarte) der Krankenkasse
- Aktueller Rentenbescheid (Rentenversicherungs-Nummer)
- Versicherungs-Policen (Sterbegeld- / Lebensversicherungen)
- Friedhofs- bzw. Grabstellenurkunde (wenn Grabstelle bereits vorhanden)
Abhängig von der familiären Situation des Verstorbenen werden darüber hinaus weitere Unterlagen benötigt, sofern diese nicht im Stammbuch der Familie enthalten oder eingetragen sind:
- Heiratsurkunde bei Ehepartnern
- Scheidungsurteil bei Geschiedenen (mit Rechtskraftvermerk)
- Sterbeurkunde des Ehepartners (wenn dieser bereits verstorben)
Sollten Ihnen einzelne Urkunden oder Dokumente nicht zur Verfügung stehen, so können wir diese in aller Regel für Sie beschaffen.