Die Einkleidung von Verstorbenen erledigen wir nach Ihren Wünschen. Das Tragen eigener Bekleidung ist grundsätzlich möglich, bei Feuerbestattungen jedoch mit Auflagen verbunden. Wir helfen Ihnen gerne bei der Auswahl. Für die Trauergäste gilt heutzutage keine so strenge Kleiderordnung mehr wie früher. Es sollten jedoch gedeckte Farben getragen werden. Nur die nächsten Angehörigen tragen in der Regel für einen unbestimmten Zeitraum schwarze Kleidung. Dies gilt jedoch nicht für Kinder.
Unter Überführung versteht man den Transport von Verstorbenen z.B. vom Sterbeort zu einem Friedhof, einer Trauerhalle oder zu einem Krematorium. Hier gilt es die vielen nationalen und internationalen Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen strengstens einzuhalten. Alle notwendigen behördlichen Formalitäten für Überführungen im In- und Ausland werden von uns abgewickelt.