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Stichwortverzeichnis

 

Abschiednahme Bei einer Abschiednahme wird der Verstorbene in einem Sarg aufgebahrt. Diese Aufbahrung erfolgt in der Regel auf einem Friedhof mit geeigneten Abschiedsräumen oder in einer Trauerhalle um der Abschiednahme einen würdevollen Rahmen zu verleihen.
Anonyme Beisetzung Eine anonyme Bestattung ist die einfachste und kostengünstigste Art der Bestattung. Hierbei erfolgt nach der Einäscherung des Leichnams die Besetzung der Urne auf einem anonymen Gemeinschaftsfeld des jeweiligen Friedhofes.
Aschestreufeld Mit Wirkung des Bestattungsgesetzes aus dem Jahre 2003, darf nun die Totenasche auf einem eigens dafür vorgesehenen Bereich des Friedhofs verstreut werden. Darüber hinaus darf die Totenasche mittlerweile auch auf Grundstücken außerhalb des Friedhofs verstreut bzw. beigesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist jeweils eine eigenhändige oder testamentarische Verfügung des Verstorbenen selbst sowie ein Bodennutzungsgutachten.
 

 
Baumbestattungen Unter Baumbestattungen versteht man die Beisetzung einer Urne in der freien Natur. Hierzu gibt es bundesweit entsprechende Friedhöfe oder Waldgebiete an denen die Beisetzung unter bzw. in der Nähe eines Baumes möglich ist. Hierbei gibt es keinerlei Eingrenzungen wie beispielsweise bei gewöhnlichen Grabstellen.  
Bestattungs-Vorsorge Unter Bestattungsvorsorge versteht man in der Regel die Planung und mögliche Vorfinanzierung der eigenen Bestattung zum Zwecke der Absicherung von Nachkommen und eigenen Interessen. Weitere Informationen rund um die Bestattungsvorsorge finden Sie hier.
Blumenschmuck Die Bestellung von Blumen und Kränzen übernehmen wir für Sie. Im Rahmen eines persönlichen Gespräches treffen Sie die Auswahl der Blumen und gegebenenfalls auch des Textes sowie die Farbe der Schleifenbänder. Den Transport des Blumenschmucks zur Trauerhalle und später zur Grabstelle auf dem Friedhof organisieren wir für Sie.
 

 
Danksagungen Ca. 3 bis 4 Wochen nach erfolgter Beisetzung erfolgt die "Danksagung" bei allen Personen, welche Ihr Mitgefühl und ihre Anteilnahme gegenüber den Angehörigen bekundet haben. Danksagungen können in Form von gedruckten Karten verschickt werden, oder auch allgemein als Zeitungsanzeige veröffentlicht werden.  
Drucksachen siehe unter Trauerdrucksachen
 

 
Einkleidung

Die Einkleidung von Verstorbenen erledigen wir nach Ihren Wünschen. Das Tragen eigener Bekleidung ist grundsätzlich möglich, bei Feuerbestattungen jedoch mit Auflagen verbunden. Wir helfen Ihnen gerne bei der Auswahl. Für die Trauergäste gilt heutzutage keine so strenge Kleiderordnung mehr wie früher. Es sollten jedoch gedeckte Farben getragen werden. Nur die nächsten Angehörigen tragen in der Regel für einen unbestimmten Zeitraum schwarze Kleidung. Dies gilt jedoch nicht für Kinder.

Erdbestattung Die Erdbestattung ist die traditionellste und weit verbreitete Möglichkeit der Beisetzung. Hierbei wird der Leichnam in einem Sarg auf einem Friedhof eigener Wahl im Erdreich beigesetzt. Die Auswahl der Grabstelle obliegt Ihnen. Für Erdbestattungen stehen Reihen- oder Wahlgrabstellen auf konfessionellen oder städtischen Friedhöfen zur Auswahl.
 

 
Feuerbestattung Unter dem Begriff „Feuerbestattung" versteht man die Einäscherung eines Leichnams in einem Sarg und die spätere Beisetzung der Asche in einer Urne auf einem Friedhof eigener Wahl. Die Einäscherung erfolgt jeweils in einem nahegelegenen Krematorium nach einer vorherigen Untersuchung des Leichnams durch einen Amtsarzt. Für die Feuerbestattung bedarf es jedoch einer besonderen Willenserklärung, welche entweder durch die oder den Verstorbenen zu Lebzeiten selbst, oder durch einen Verwandten zweiten Grades (Ehegatten, Kinder, Eltern, Geschwister) abgegeben werden darf. Bei weitergehenden Verwandtschaftsgraden kann das zuständige Krematorium die Einäscherung ablehnen.
 

 
Grabpflege Die Grabstellengestaltung sowie möglicherweise die Art und Beschaffenheit der Grabzeichen ist unter Berücksichtigung der regionalen Gestaltungsvorschriften der jeweiligen Friedhofsverwaltung, frei wählbar.
 

 
Kaffeetafel Aus altem Brauch wird im Anschluss an eine Beisetzung oder Trauerfeier häufig eine Kaffeetafel eingedeckt bzw. beauftragt. Die Angehörigen und Trauergäste treffen sich hierbei zu einem gemeinsamen Mahl um dem Verstorbenen zu gedenken. Je nach Tageszeit können belegte Brötchen, Schnittchen, Suppen oder Kuchen serviert werden. Eine Kaffeetafel kann sowohl in privaten Räumlichkeiten, als auch in nahegelegenen Gaststätten stattfinden. Die Einladungen (Kaffeekarten) werden in der Regel gemeinsam mit den Trauerdrucksachen verschickt. Wir helfen Ihnen bei der Auswahl der Gaststätte und übernehmen gerne die Reservierungsformalitäten für Sie.
Kondolenzliste Für die Trauerfeier erstellen wir Ihnen eine Kondolenzliste, welche am Eingang zur Trauerhalle oder Kirche ausgelegt wird. Durch die Eintragung in diese Liste bekunden die Trauergäste ihre Anteilnahme. Die Kondolenzliste wir Ihnen nach der Trauerfeier übergeben und dient als Dokument der Andacht und Erinnerung.
 

 
Musikgestaltung Die Auswahl der musikalischen Untermalung prägt eine Trauerfeier in entscheidendem Maße. In Abstimmung mit dem Geistlichen oder Trauerredner bieten wir Ihnen die Möglichkeit zur Darbietung verschiedenster Musikstücke unterschiedlicher Musikrichtungen, vorgetragen durch Musiker, Organisten oder technische Geräte.
 

 
Nutzungsrecht Mit dem Kauf einer Grabstelle wird gleichzeitig auch das Nutzungsrecht für einen bestimmten Zeitraum erworben. Dieser Zeitraum liegt je nach Friedhof zwischen 20 und 40 Jahren.
 

 
Patientenverfügung Durch eine Patientenverfügung legen Sie Ihren Willen für den Fall fest, dass Sie ihn nicht mehr äußern können. Es empfiehlt sich jedoch, diesen eigenen Willen etwa alle zwei Jahre neu zu formulieren, um damit die Aktualität Ihrer Patientenverfügung durch erneute Unterschrift zu bestätigen.
Pflegegrabstelle Die halbanonyme Beisetzung (Pflegegrabstelle) erfolgt, wie auch die anonyme Beisetzung, auf einem Gemeinschaftsfeld. Erlaubt ist hier jedoch die Aufstellung einheitlicher Grabzeichen. Für diese Bestattungsarten gibt es je nach Friedhof und Region stark abweichende Bestimmungen. Wir informieren Sie konkret über die jeweiligen Gegebenheiten. 
 

 
Reihengrabstellen Eine Reihengrabstelle wird vom jeweiligen Friedhof fortlaufend (der Reihe nach) vergeben. Aus diesem Grund besteht keine Auswahlmöglichkeit bezüglich der Größe oder der Lage der Grabstelle.
Ruhezeiten Es gibt unterschiedliche gesetzliche Ruhezeiten eines Friedhofs. Somit muss bei mehrstelligen Wahlgrabstellen das Nutzungsrecht verlängert werden, wenn z.B. eine spätere Beisetzung auf dieser Stelle erfolgt und die einzuhaltende Ruhezeit die Restlaufzeit des Nutzungsrechts überschreitet.
 

 
Sterbeurkunden Dokument, welches von dem Standesamt am Sterbeort ausgestellt wird und die Beurkundung eines Sterbefalls anzeigt.
Seebestattung Die Beisetzung einer Urne auf See erfordert zunächst einmal die Einäscherung des Leichnams wie bereits bei der Feuerbestattung beschrieben. Hierbei wir jedoch die Asche des Verstorbenen in einer See-Urne auf hoher See beigesetzt. Für die Angehörigen besteht hierbei natürlich die Möglichkeit der Seebestattung beizuwohnen (nähere Informationen finden Sie unter dem Kapitel „Die Seebestattung"). Die Organisation der nötigen Formalitäten mit der Rederei erledigen wir natürlich für Sie. Weitere Informationen finden Sie hier.
 

 
Testament Ein Testament informiert die Hinterbliebenen über den letzten Willen eines Verstorbenen. Es muss handschriftlich (eigenhändig) verfasst und unterschrieben sein. Ehepaare haben die Möglichkeit ein gemeinsames Testament zu verfassen, welches jedoch von beiden Partnern jeweils mit Vor- und Zunamen unterschrieben werden muss. Darüber hinaus müssen Ort und Datum der Niederschrift notiert werden.
Trauerdrucksachen Die Versendung von Trauerdrucksachen, wie z.B. Trauerbriefen oder Kreuzkarten, dient der Benachrichtigung von Personen bzw. zur Bekanntgabe eines Sterbefalls sowie als Einladung zur Trauerfeier oder Beisetzung. Der Ort und Termin der Veranstaltungen gehen jeweils aus den Trauerdrucksachen hervor. Zusätzlich werden häufig kleine "Kaffeekarten" beigelegt, welche auserwählte Trauergäste zu einer Kaffeetafel z.B. im Anschluss an die Trauerfeier einladen. 
Trauerfeier Die Ausrichtung einer Trauerfeier kann auf verschiedene Weisen erfolgen. Hierbei wird im Rahmen einer Zeremonie dem Verstorbenen gedacht. Eine Trauerfeier wird in der Regel von einem Geistlichen oder einem freien Redner geleitet welcher seine Trauerrede in verschiedene Musikstücke einbettet.
Traueransprache Eine Trauerfeier beinhaltet für gewöhnlich eine Trauerrede eines Geistlichen, eines freien Redners oder eines nahestehenden Angehörigen. Im Verlauf dieser Rede wird häufig dem Leben und Wirken des Verstorbenen gedacht. Diese Worte können, ganz nach Ihren Wünschen, mehr oder weniger persönlich zugedacht sein. Bereits vor der Trauerfeier wird im Rahmen eines Trauerbesuches durch den Geistlichen oder Redner, der Inhalt der Rede, die Auswahl der Musikstücke und die Abfolge der Trauerfeier mit den Hinterbliebenen besprochen.
 

 
Überführung

Unter Überführung versteht man den Transport von Verstorbenen z.B. vom Sterbeort zu einem Friedhof, einer Trauerhalle oder zu einem Krematorium. Hier gilt es die vielen nationalen und internationalen Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen strengstens einzuhalten. Alle notwendigen behördlichen Formalitäten für Überführungen im In- und Ausland werden von uns abgewickelt.

 

 
Vorsorge siehe Bestattungsvorsorge
 

 
Wahlgrabstellen Bei Wahlgrabstellen kann, wie der Name schon verspricht, die Größe der Grabstelle und die Lage gewählt werden. Hier besteht die Möglichkeit durch Zukauf weiterer Stellen eine dereinstige Ruhestätte für weitere Familienmitglieder zu erwerben. Nur durch den Erwerb einer Wahlgrabstelle können Sie sicherstellen, dass sich die letzte Ruhestätte weiterer Familienmitglieder in unmittelbarer Nähe befinden wird.
 

 
Zeitungsanzeigen Inserate in Tageszeitungen (auch Traueranzeigen genannt) dienen der Benachrichtigung von Personen bzw. zur Bekanntgabe eines Sterbefalls sowie als Einladung zur Trauerfeier oder Beisetzung. Der Ort und Termin der Veranstaltungen gehen jeweils aus der Traueranzeige hervor. Hierbei gibt es keinerlei Formvorschriften zu beachten. Die Größe und Gestaltung der Anzeigen obliegt ganz den Hinterbliebenen.
 

 


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