"Doch du kehrest zurück zur Erde.
Denn du bist der Erde Kind.
Jene blassen Sternenpfade
scheuen vor dem Morgenwind.
Doch du flüchtest, kühl gebadet
aus dem heiligsten Alarm
deiner Seele, neu begnadet
dich in deines Liebsten Arm."
Rudolf G. Binding
Die Erdbestattung, auch Inhumation genannt, ist die traditionellste Möglichkeit der Beisetzung und wird auch heute noch vorwiegend von christlichen und islamischen Religionen bevorzugt.
Auch heutzutage, in Zeiten überwiegender Feuerbestattungen und virtueller Trauer, steht ein Sarg für viele Menschen immer noch als Symbol für Tod und Endlichkeit. Er weckt Emotionen und vermittelt Werte. Durch Auswahl der Sargform, ganz gleich ob modern oder klassisch, sowie der Holzart und der farblichen Gestaltung kann dem Image und Prestige von Verstorbenen und dessen Leben in idealer Weise Rechnung getragen werden. Bei Kleidung, Autos und Accessoires legen wir zum Teil sehr großen Wert auf Stil und Design. Warum sollte dies ausgerechnet bei unserer letzten Reise nicht so sein?
Da in Deutschland eine Sargpflicht besteht, wird der Leichnam in einem Sarg auf einem Friedhof eigener Wahl im Erdreich beigesetzt. Die Auswahl der Grabstelle obliegt in der Regel den Angehörigen. Für Erdbestattungen stehen Reihen-, Pflege-, oder Wahlgrabstellen auf konfessionellen oder städtischen Friedhöfen zur Auswahl. Nachfolgend eine kurze Beschreibung der gängigsten Grabstellen:
Auf einer Reihengrabstelle können in der Regel nur Einzelpersonen beigesetzt werden. Die Vergabe der Grabstellen erfolgt „der Reihe nach“ durch die Friedhofsverwaltung. Daher besteht z.B. für Eheleute kaum eine Möglichkeit, sich nebeneinander beisetzen zu lassen. Eine Reihengrabstelle wird in der Regel für einen festgelegten Zeitraum (Ruhezeit) erworben. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist normalerweise nicht möglich.
Erdwahlgrabstellen werden für eine oder mehrere SargBeisetzungen erworben und können demnach ein-, zwei- oder mehrstellig sein. Das bedeutet, es können ein oder auch mehrere Verstorbene in einer Grabstätte beigesetzt werden. Zweistellige Wahlgräber werden oft auch "Doppelgräber" genannt und werden häufig von Paaren erworben. Abhängig von Grabstättenträger, Friedhofssatzung und Grabstelle werden Särge in Doppelgräbern entweder nebeneinander oder zum Teil auch übereinander, in sogenannten „Tiefgräbern“ beigesetzt. Die Lage der Grabstätten kann im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten auf dem Friedhof ausgewählt werden. Wenn Familienangehörige Wert darauf legen, nach dem Tode zusammen zu ruhen, bietet eine Wahlgrabstätte die besten Möglichkeiten. Neben den hier vorgesehen Erdbestattungen können auf jeder Grabstelle zusätzlich auch Urnen beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht an einer solchen Grabstätte wird beim Erwerb für einen bestimmten Zeitraum, z.B. 25 Jahre vergeben. Insbesondere bei mehrstelligen Grabstätten, fallen bei zukünftigen Beisetzungen entsprechend hohe Verlängerungskosten an, welche dann für die gesamten Grabstellen entrichtet werden müssen und hohe Kosten verursachen können.
In der Regel fallen bei Erdbestattungen im Nachhinein Aufwendungen für die Pflege der Grabestelle an. Diese können entweder von den Hinterbliebenen selbst übernommen werden oder es kann eine Friedhofsgärtnerei beauftragt werden,welche die Grabpflege kostenpflichtig übernimmt. Die Pflegegrabstelle bietet hier eine interessante Alternative. Bei Pflegegrabstellen, auch "halb- oder teilanonyme" Grabstelle genannt, handelt es sich um eine Grabart, bei der die regionale Friedhofsverwaltung die Grabpflege für die gesamte Dauer der Ruhezeit übernimmt. Die Beisetzung erfolgt in der Regel auf einer Rasenfläche, auf der sich ein bodendeckend bepflanzter Bereich befindet. Diese Fläche kann auch mit einem individuellen Grabmal belegt werden.
Die Ruhezeit beträgt in aller Regel mindestens 20 Jahre. Ruhezeiten und sonstige Rahmenbedingungen sind von Friedhof zu Friedhof sehr unterschiedlich, daher ist ein Blick in die jeweilige Friedhofs- und Gebührenordnung ratsam. Jede Gemeinde oder Kommune muss diese ihren Bürgern zugänglich machen. Oft wird die Friedhofs- und Gebührenordnung auch im Internet veröffentlicht. Manche Bundesländer regeln die Ruhezeiten auch in ihren aktuellen Bestattungsgesetzen und Richtlinien.
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