Feuerbestattungen in Dortmund

Asche zu Asche...

 

"Liebe ist stets der Anfang des Wissens,

so wie Feuer der Anfang

des Lichtes ist."

  Thomas Carlyle (1795 – 1881)

 

 

Unter dem Begriff „Feuerbestattung“ versteht man die Einäscherung eines Leichnams in einem Sarg und die spätere Beisetzung der Totenasche. Die Einäscherung erfolgt jeweils in einem nahegelegenen Krematorium. Daher wird die Einäscherung auch Kremation genannt.

 

Bei einer bevorstehenden Kremation darf kein Zweifel an der Identität des Toten sowie der Todesursache bestehen, da der Verstorbene nach der Einäscherung nicht mehr untersucht werden kann. Daher erfolgt vor jeder Kremation eine zweite Leichenschau, die durch einen Amtsarzt oder Rechtsmediziner vorgenommen wird. Diese antsärztliche Untersuchung erfolgt in aller Regel an dem beauftragten Krematorium.


Die private Aufbewahrung der Totenasche ist in Deutschland gesetzlich verboten, da für Bestattungen ein sogenannter Friedhofszwang besteht. In anderen Ländern Europas wird dies allerdings gestattet. Dort ist es sogar möglich, die Urne mit der Totenasche zum Andenken in privaten Räumlichkeiten aufzustellen. Für die Feuerbestattung bedarf es einer besonderen Willenserklärung, welche entweder durch die oder den Verstorbenen zu Lebzeiten selbst, oder durch einen Verwandten zweiten Grades (Ehegatten, Kinder, Eltern, Geschwister) abgegeben werden darf. Bei weitergehenden Verwandtschaftsgraden kann das zuständige Krematorium die Einäscherung ablehnen. Aus diesem Grunde empfehlen wir eine eigenhändige Willenserklärung.

Nach erfolgter Kremation (Einäscherung) gibt es neben der traditionellen Grabarten auf einem Friedhof auch eine Vielzahl an alternativen Beisetzungsformen:

Wiesengrabstellen/Gemeinschaftsgrabflächen (halbanonym)

Wie auch bei der anonymen Grabstelle erfolgt die Beisetzung bei einem Wiesengrab (auch halbanonyme Beisetzung genannt) ebenfalls auf einem begrünten Gemeinschaftsfeld, sieht jedoch die Kennzeichnung mit einheitlichen Grabzeichen vor. Damit erhalten die Hinterbliebenen eine ihnen bekannte Stelle zum Gedenken, müssen sich jedoch nicht um die Grabpflege kümmern.


Urnenreihengrabstellen

Urnenreihengräber werden, wie der Name schon sagt der Reihe nach vergeben, und sind daher lediglich für jeweils eine Urne vorgesehen. Die Grabfläche umfasst meistens eine Fläche von ca. 0,5 m².


Urnenwahlgrabstellen

Urnenwahlgrabstellen sind in der Regel für zwei bis vier Urnenbeisetzungen vorgesehen. Das bedeutet, es können ein oder auch mehrere Verstorbene auf einer Grabstätte beigesetzt werden. Wahlgräber werden daher häufig von Paaren erworben. Die Lage der Grabstätten kann im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten auf dem Friedhof ausgewählt werden. Wenn Familienangehörige Wert darauf legen, nach dem Tode zusammen zu ruhen, bietet eine Wahlgrabstätte die besten Möglichkeiten. Das Nutzungsrecht an einer solchen Grabstätte wird beim Erwerb für einen bestimmten Zeitraum, z.B. 25 Jahre vergeben. Bei zukünftigen Beisetzungen auf dieser Stelle, muss das Nutzungsrecht dann zwecks Einhaltung der einzuhaltenden Ruhezeiten entsprechend nachgekauft werden.


Pflegegrabstellen ("halbanonyme" Grabstellen)

Bei Pflegegrabstellen, auch "halb- oder teilanonyme" Grabstelle genannt, handelt es sich um eine Grabart, bei der die regionale Friedhofsverwaltung die Grabpflege für die gesamte Dauer der Ruhezeit übernimmt. Diese gibt es sowohl als Reihengrab (für eine Person), wie auch als Wahlgrabstelle (mehrstellig). Die Beisetzung erfolgt in der Regel auf einer Rasen- oder Grabfläche, auf der sich ein bodendeckend bepflanzter Bereich befindet. Aber auch Baumbestattungen, Stelengräber oder Streuobstwiesen zählen zu den pflegefreien Grabarten. Anders als bei einer anonymen Beisetzung ist hier die genaue Grabstelle bekannt und kann mit einem Grabmal oder Namenszeichen versehen werden. Angehörige haben so einen Anlaufpunkt und einen Ort des Gedenkens, allerdings ohne sich um die Grabpflege kümmern zu müssen.

Über die hier genannten Grabarten hinaus, gibt es noch zahlreiche weitere Alternativen. Nähere Hinweise finden Sie auf den jeweiligen Unterseiten.


Sollten Sie Fragen zu Feuerbestattungen oder zu einer anderen Bestattungsart haben, rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne.

Telefon (0231) 453288 oder 441440