"Der ist erst ganz unglücklich,
der die kahlen Wände seines
Herzens nicht einmal mit Bildern
der Erinnerung schmücken kann."
Johann Nepomuk Nestroy (1801 – 1862)
Unter dem Begriff "Kolumbarium" versteht man die Aufbewahrung von Urnen in entsprechenden Nischen reihenweise und/oder übereinander. Klassische Kolumbarien befinden sich häufig in historischen Gebäuden, welche meistens an Krematorien oder Friedhöfe angegliedert sind.
Inzwischen bieten auch viele Friedhöfe moderne Urnennischen in eigens errichteten Räumlichkeiten oder sogenannte Urnenwände in freier Natur an.
Auf dem Hauptfriedhof Dortmund besteht die Möglichkeit, das Nutzungsrecht an einer Urnennische in dem historischen Urnenturm (Kolumbarium) aus dem Jahre 1924 zu übernehmen.
Der Urnenturm befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes (hinter den Trauerhallen). Die Urnennischen im Turm sind nicht verschlossen, allerdings ist der Zugang zum Gebäude nur den Inhabern erworbener Nutzungsrechte gestattet.
Bei dieser Beisetzungsart handelt es sich um eine Urnenwahlgrabstätte, in der bis zu zwei Aschebehältnisse in einer gemeinsamen Schmuckurne beigesetzt werden können. Die Schmuckurnen unterliegen in ihrer Gestaltung besonderen Ansprüchen. Um dem würdigen Ambiente im Urnenturm gerecht zu werden, vergibt die Stadt Dortmund Patenschaften an alten und historisch wertvollen Schmuckurnen, welche dann ebenfalls zur Beisetzung genutzt werden können. Das festgeschriebene Nutzungsrecht kann nach Ablauf wieder verlängert werden. Sollte dies nicht gewünscht sein, wird die Urne abschließend im Erdreich beigesetzt.
Telefon (0231) 453288 oder 441440