Trauerkarten und Traueranzeigen

Wir helfen Ihnen, die richtigen Worte zu finden

Bei einem Sterbefall, stehen die Hinterbliebenen in der Regel vor der Aufgabe, den Verlust des geliebten Menschen Dritten gegenüber bekannt zu geben. Dies kann durch telefonische oder persönliche Nachricht erfolgen, meistens jedoch werden Angehörige, Freunde und Bekannte durch die Versendung von Trauerkarten über den Tod eines Menschen informiert.

 

Häufig sind den Hinterbliebenen nicht alle zu benachrichtigen Personen und deren aktuelle Adresse bekannt. Insbesondere in solchen Fällen empfiehlt sich die Aufgabe einer Traueranzeige in der Tageszeitung.  Bei der Erstellung von Traueranzeigen gibt es grundsätzlich keine Gestaltungsvorschriften oder sonstige Einschränkungen. Allerdings gilt die Wahrung der Pietät als oberstes Gebot. Vor diesem Hintergrund sind alle erdenklichen Texte, Formulierungen und Bilder des Andenkens denkbar.

Nachfolgend erhalten Sie einige Anhaltspunkte, welche Ihnen bei der Gestaltung von Traueranzeigen helfen sollen...


Musterhafter Aufbau und Inhalt von Trauerkarten/Traueranzeigen:

Trauerspruch (1)

Die Verwendung eines Trauerspruchs ist nicht zwingend notwendig, allerdings gibt es eine große Anzahl an Aphorismen, Zitaten, Sprüchen oder Gedichten, so dass für nahezu jeden Menschen ein passender Vers gefunden werden kann. Der Hinweis "Statt Karten" in Traueranzeigen erfolgt, um den Lesern der Zeitung zu vermitteln, dass auf die Versendung von personalisierten Trauerdrucksachen verzichtet wird.

Text vor dem Namen der/des Verstorbenen (2)

An dieser Stelle werden in der Regel die Herkunft bzw. die Verwandschaftsverhältnisse der/des Verstorbenen angegeben. Diese familiären Informationen können mit beliebigen Texten ergänzt werden.

Trauersymbole (3)

Bei der Verwendung von Trauerbriefen, Karten- oder Anzeigen ohne Hintergrundbilder, empfiehlt sich die Verwendung von Trauersymbolen. Hierbei sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt und es gibt unzählige Vorlagen aus allen Bereichen. Sehr gängig sind hier Kreuze aller Art, Blumen, Bäume oder religiöse Zeichen wie z.B. betende Hände. Auch die Verwendung von eigenen Fotos ist hier gerne möglich.

Name der/des Verstorbenen (4)

Häufig werden nur die Rufnamen oder zu Lebzeiten verwendete Abkürzungen genannt, wie z.B. "Lotte" für Lieselotte. Auch die zusätzliche Nennung von Kose-, Spitz- oder Künstlernamen ist möglich, wie z.B. Rudi "Locke" Meyer.

Geburtsname der/des Verstorbenen (5)

Bei verheirateten oder ehemals verheirateten Personen wird häufig nach dem Namen auch der Geburtsname genannt.

Lebensdaten (6)

Hier wird das Alter der/des Verstorbenen genannt. Andere Schreibformen oder Formate wie z.B. geboren am ... / verstorben am ... oder im Alter von ... Jahren sind ebenfalls üblich.

Text vor den Namen der Angehörigen (7)

An dieser Stelle sind wiederum beliebige Abschiedszeilen möglich. Gängige Texte sind z.B. auch "Wir sind sehr traurig", "Wir vermissen dich", "In Liebe und Dankbarkeit", usw.

Namen der Angehörigen (8)

Aufzählung der nächsten Angehörigen. In der Regel werden auch die Geburtsnamen genannt, um den Bezug zur/zum Verstorbenen darzustellen. Die Aufzählung erfolgt in der Reihenfolge des Verwandschaftsgrades bzw. des Alters. Minderjährige Kinder werden zumeist in einer eigenen Zeile unter ihren Eltern und mit dem Vorzeichen "mit" genannt.

Traueranschrift bzw. Kondolenzadresse (Trauerhaus) (9)

Die Angabe einer Anschrift dient unter anderem zum Empfang von Kondelenzpost. Gerne wird in Zeitungsanzeigen auf die Angabe der Adresse verzichtet, da diese nicht selten leider auch missbräuchlich verwendet wird. Alternativ kann als Kondolentanschrift die Adresse des Bestattungshauses genannt werden. Dieses gibt die eingehende Kondolenzpost gerne an Sie weiter.

Bekanntgabe der Ortes und des Termins der Trauerfeier / Beisetzung (10)

Eine der wichtigsten Angaben in Traueranzeigen ist die Nennung von Datum, Uhrzeit und Ort der Trauerfeier bzw. Beisetzung. Aus der Formulierung lassen sich auch Rückschlüsse über die Art der Bestattung ziehen. Eine "Trauerfeier zur Einäscherung" bedeutet beispielsweise, dass die Trauerfeier mit Sarg stattfindet und später eine Einäscherung stattfindet. In einem solchen Fall erfolgt natürlich keine anschließende Beisetzung. Je nach Wunsch der Angehörigen kann der Sarg am Ende der Trauerfeier stehen bleiben, symbolisch in den Bestattungswagen getragen, oder je nach Örtlichkeit auch abgesenkt werden.

Spendenhinweis (11)

Eine Bitte zum Verzicht auf Kranz- und Blumengrüße, verbunden mit einem Spendenaufruf an beliebige Institutionen ist beispielsweise bei Feuerbestattungen sinnvoll, da häufig keine großflächigen Grabstellen vorhanden sind. Darüber hinaus sind verschiedenste soziale Einrichtungen oder Stiftungen über jede Art der finanziellen Unterstützung dankbar.

Bestatterzeile (12)

Die Angabe des betreuenden Bestattungsunternehmens ermöglicht es ortsunkundigen Trauergästen diverse Informationen, wie z.B. Anreise- oder Parkmöglichkeiten zu erfragen, passenden Blumenschmuck zu bestellen, usw.


Wir helfen Ihnen gerne bei der Formulierung und Gestaltung Ihrer Traueranzeigen und der individuellen Mitteilungen.

Telefon (0231) 453288 oder 441440