Die Vorsorgevollmacht

Vorsorge treffen ist viel wichtiger, als man denkt

Viele Menschen denken: Wenn ich einmal- bei Unfall, Schlaganfall, psychischer Krise oder hohem Alter- meine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, wird mich ja jemand vertreten können. Ein naher Angehöriger, mein Ehepartner, mein Kind oder eine andere Vertrauensperson.

Richtig ist jedoch:

Dies kann nicht automatisch erfolgen, noch nicht einmal vorübergehend. Es bedarf dazu einer Vollmacht. Ohne diese kann niemand für Sie eine Unterschrift leisten, einen Antrag stellen und in Ihrem Namen rechtlich legitimiert handeln. Wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt, muss und wird das Amtsgericht für eine hilflos gewordene Person immer einen Betreuer bzw. eine Betreuerin einsetzen (früher: Vormund oder auch Gebrechlichkeitspfleger genannt). Dafür wird zwar häufig ein Familienangehöriger vom Richter berufen, es kann aber auch ein völlig fremder amtlich bestellter Berufsbetreuer sein, der dann "das Sagen" hat.

Diese Situation kann jedoch vermieden werden, wenn der Betroffene rechtzeitig eine (Vorsorge-)Vollmacht ausgefüllt hat - erforderlich sind Datum und eigene Unterschrift.


Keine Frage des Alters

Es ist also relativ leicht. Allerdings fällt es in den Familien oft schwer, denjenigen, der wegen Alter oder Krankheit im eigenen Interesse eine Vollmacht erteilen sollte, darauf anzusprechen (die barsche Antwort auf die Frage der Tochter: "Mutti, was wäre denn, wenn es dir mal schlechter geht?" lautet ja oft genug: "Hör doch auf damit – siehst mich wohl schon im Grab"). Es ist nie zu früh, kann aber bei krankheitsbedingter Verwirrtheit schnell zu spät geworden sein – denn die Vollmacht setzt die volle Geschäfts­fähig­keit voraus. Dabei ist eine Vollmacht eigentlich für jeden ab 18 Jahren sinnvoll (Vielleicht einmal ganz anders fragen: "Mutti, wir haben für uns jetzt gegenseitig eine Vollmacht erteilt, das ist ganz einfach – wäre das nicht auch etwas für dich?").

Aufgrund unserer Erfahrungen können wir Ihnen die Erstellung einer Vorsorgevollmacht dringend empfehlen!

Das Bundesministerium für Justiz und der Humanistische Verband Deutschlands bieten neben vielen anderen Stellen ein entsprechendes Formular zum Download an. Hier für Sie verfügbar:

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Vorsorgevollmacht-BMJV.pdf
Adobe Acrobat Dokument 860.0 KB

Quelle: BMJV (Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz) www.bmjv.de

Download
Vorsorgevollmacht-HVD.pdf
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Quelle: HVD (Humanistischer Verband Deutschlands www.humanismus.de



Sollten Sie Fragen zur Vorsorgevollmacht oder sonstigen Verfügungen haben, rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne.

Telefon (0231) 453288 oder 441440